Covid-19 Informationen für die Musikwirtschaft
Diese Übersicht wird nicht mehr aktualisiert. Aktuelle Infos zum Thema finden sich hier.
Auf dieser Webseite möchten wir über die aktuellen Entwicklungen informieren sowie über die unterstützenden Maßnahmen, die auf Landes- und Bundesebene getroffen werden.
Aufgrund der Verbreitung des hochinfektiösen Coronavirus SARS-CoV-2 gilt in Hamburg wie auch bundesweit nach wie vor ein weitreichendes Kontaktverbot. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen im Freien sind nun für bis zu 1000 Personen erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 650 Menschen. Bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze liegen die Obergrenzen im Freien bei 200 Personen und in geschlossenen Räumen bei 100. Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte. Die Verordnung vom 30. Juni findet sich hier. Eine Übersicht über alle Verordnungen und Allgemeinverfügungen gibt es hier.
Inhalt:
1. Unterstützung auf Landesebene: Hamburg
1.1 Zuwendungen
1.2 Liquiditätshilfen
1.3 weitere Maßnahmen
2. Unterstützung auf Bundesebene
2.1 Zuwendungen
2.2 Liquiditätshilfen
2.3 GEMA, GVL u.a.
2.4 weitere Maßnahmen
3. Recht und Versicherung
3.1 rechtliche Fragen
3.2 versicherungsrelevante Themen
4. Angebote und Forderungen der IHM
4.1 Informationsbündelung
4.2 Erarbeitung von Lösungsmaßnahmen mit Politik und Verwaltung
5. Info-Portale / Hotlines / sonstige Links
5.1 Webbasierte Angebote
5.2 Hotlines
5.3 weitere informative Links
1. Unterstützung auf Landesebene: Hamburg
1.1 Zuwendungen
- Hamburger Konjunktur- und Wachstumsprogramm 2020: Erste Eckpunkte am 16.6. vorgestellt
- Neustartprämie für Künstler*innen: Infos hier
- Hamburger Corona Soforthilfe (HCS): Anträge waren bis zum 31.5. möglich. Alle Infos bei der IFB HH. Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler aus Hamburg. Nachträgliche Anpassung / Erweiterung des usprünglichen HCS-Antrags ist bis zum 30.6. möglich (HCS-Abhilfeverfahren)
- Hamburger Corona Soforthilfe – Modul innovative Startups (HCS InnoStartup): bedingt rückzahlbarer Zuschuss für innovative, wachstumsorientierte Startups aus Hamburg. Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung bei der IFB HH.
- Hilfspaket Kultur: von der Behörde für Kultur und Medien; Gesamtvolumen 25 Millionen Euro. Weitere Informationen hier. Zuschüsse vor allem für Livemusikclubs unter einer Kapazität von 1600 Besuchern. Beantragung über die Clubstiftung.
- Crowdfunding-Kampagnenförderung der Hamburg Kreativ Gesellschaft und der BKM: finanzielle Förderung bis 5.000€ für Projektstarterinnen und -Projektstarter aller Branchen. Infos bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft
1.2 Liquiditätshilfen
- Kurzarbeitergeld: Infos von der Arbeitsagentur; Merkblatt der Handelskammer „Kurzarbeitergeld aufgrund Corona“ Merkblatt für Rückkehr aus der Kurzarbeit vom Handelsverband Nord
- Steuerliche Entlastung: z.B. Herabsetzung oder Aussetzung von Vorauszahlungen auf Antrag, Herabsetzung des Steuermessbetrages, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Ansprechpartner ist das zuständige Finanzamt - Steuerformulare zum Download
- Zinslose Stundung für Mieter städtischer Immobilien auf Antrag: Infos in diesem Merkblatt der Handelskammer Hamburg
- IFB Förderkredite Kultur und Sport: Rettungsdarlehen für dringend notwendige Betriebsmittel für Kulturinstitutionen und Sportvereine, Kreditrahmen bis 150.000 Euro. Umsetzung durch die IFB – Antragstellung jetzt möglich: IFB-Förderkredit Kultur Fördermodul Corona
- Hamburg-Kredit Liquidität (HKL): Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250.000€ für KMU aus Hamburg. Umsetzung durch die IFB, Beantragung ist über die Hausbank seit dem 29.5. möglich. Weitere Infos bei der IFB.
- Bürgschaften/Landesbürgschaften: Kreditfinanzierungen bis 2,5 Mio. € über die Hausbank können ggf. durch die erweiterten Bürgschaftsmöglichkeiten der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) ermöglicht werden. Wenn Bürgschaften der BG Hamburg grundsätzlich nicht in Frage kommen: weitere Infos zu Landesbürgschaften auf der IFB-Webseite
- Finanzierungssicherheit für Zuwendungsempfänger: Förderzusagen der Stadt über die Behörde von Kultur und Medien bestehen auch wenn die geplanten Produktionen und Projekte jetzt nicht oder in anderer Form umgesetzt werden können. Infos von der BKM
- Gebührenrechtliche Hilfen: Bis zum 31. Dezember 2020 können Anträge auf Stundung oder Erlass der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden städtischen Gebühren gestellt werden. Die Anträge auf Stundung können per E-Mail an die in einem "Corona-Gebührenrundschreiben" genannten Ansprechpartner/innen erfolgen.
- Grundsicherung für Selbstständige: Infos für Selbstständige beim Jobcenter arbeit.hamburg. Weitere Infos zum ALG II gibt es hier von der Arbeitsagentur. Das Verfahren ist bereits mit Blick auf die aktuelle Lage vereinfacht worden – weitere Infos hier.
1.3 Weitere Maßnahmen
- Save Our Sounds - Nothilfefonds für Hamburger Clubkultur (Live-Musikspielstätten und Veranstalter*innen): Eingehende Spenden für diesen Fonds werden zu 80% Musikclubs und zu 20% Veranstaltern ohne feste Spielstätte zugeteilt. Infos bei der Clubstiftung
- HVV: Abos können pausiert werden
- Übersicht über länderspezifische Hilfsmaßnahmen mit allen Bundesländern im Überblick findet sich beim Deutschen Kulturrat
- FAQ Corona & Kultur
2. Unterstützung auf Bundesebene
2.1 Zuwendungen
- Kulturinfrastrukturfonds "Neustart Kultur" im Rahmen des am 3.6. vorgestellten Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets: Volumen 1 Mrd. Euro. Infos zu "Neustart Kultur"; Eckpunkte des Pakets (Bundesfinanzmininsterium)
- Überbrückungshilfe für Unternehmen: Infos hier
- weitere besonders relevante Eckpunkte des Konjunkturpaketes:
- Senkung des Mehrwertsteuersatzes für sechs Monate von 19% auf 16%
- Ermöglichung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021
- ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro (erwähnte Beispiele aus dem Kulturbereich: Clubs, Träger von Jugendeinrichtungen, Unternehmen der Veranstaltungslogistik)
- Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum Ende September 2020
- Programm zur Stabilisierung gemeinnütziger Einrichtungen (u.a. Einrichtungen der Jugendbildung)
- Ausbau der Digitalisierung
- Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige: siehe länderspezifische Soforthilfen, in Hamburg: Hamburger Corona Soforthilfe (HCS). Eine Übersicht über die Beantragung der Hilfen in den unterschiedlichen Bundesländern gibt es hier.
- NEUSTART: Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in kleineren und mittleren Kultureinrichtungen. Fördergrundsätze -- Antragsformular -- FAQ
- Förderungen von Beratungskosten für KMU und Freiberufler ohne Eigenanteil bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro: Weitere Infos vom BMWi, Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows, Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Schutzfonds für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und kleine Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur – Ausgestaltung tba, Ankündigung vom BMF hier
- BMWI-Förderprogramm “go-digital” zur Unterstützung von KMU bei der Umsetzung von Homeoffice- Informationen gibt’s beim BMWi
2.2 Liquiditätshilfen
- KfW-Schnellkredite für den Mittelstand: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, max. €800.000 (Unternehmen über 50 MA) bzw max. €500.000 bis zu 50MA), Zinssatz 3%, Laufzeit 10 Jahre. Anträge können ab sofort bei der Bank oder Sparkasse gestellt werden. Weitere Infos von der KfW hier.
- KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Weitere Infos bei der KfW: KfW-Unternehmerkredit und KfW-Corona-Hilfe
- ERP-Gründerkredit - Universell für Unternehmen, die 3-5 Jahre am Markt tätig sind und ERP-Gründerkredit – StartGeld für Unternehmen, die bis zu 5 Jahre am Markt sind. Weitere Infos bei der KfW: KfW-Unternehmerkredit und KfW-Corona-Hilfe
2.3 GEMA, GVL u.a.
- einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro für GVL-Wahrnehmungsberechtigte: Infos
- Nothilfe-Programm der GEMA: „Schutzschirm Live“ (Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen) und „Corona Hilfsfonds“ (Übergangshilfen von bis zu 5000€) - Infos
- Für GEMA-Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen - Link
- Apple Music Hilfsfonds: Unabhängige Labels und Vertriebe können Vorauszahlungen von Apple-Music-Tantiemen beantragen. Meldung bei billboard.com
- Hilfsprogramm für Musiker*innen der Initiative Musik: 1.000 Euro pro Solokünstler*in oder Band bei mind. 5 ausgefallenen Auftritten zwischen 13. März und Ende Mai. Antragstellung ab 24.4. - mehr Infos bei der Initiative Musik
2.4 weitere Maßnahmen
- Ausfallhonorare bei abgesagten Engagements bei vom Bund geförderten Kultureinrichtungen und Projekten möglich - auch wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Pressemitteilung der Bundesregierung vom 29.4.
- Veranstaltungssicherheit: Handlungsempfehlung des Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L.) Link zum Papier
- Vermeidung von Insolvenzen und Mietkündigungen / Lockerungen im Insolvenzrecht / Zahlungs- oder Leistungsaufschub bei Grundversorgungsleistungen: Informationen vom BMJV
- Erleichterung der Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten: Merkblatt des Handelsverband Nord e.V
- Gutscheinlösung für Kulturveranstaltungen: Anstelle einer Erstattung für Tickets von Corona-bedingten ausgefallenen Veranstaltungen soll der Veranstaltende Gutscheine ausgeben können. Informationen vom BKM Bund dazu.
- Sofortmaßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: Sicherheit für verausgabte Fördermittel / Schärfung bestehender Programme / Einsatz zusätzlicher Mittel als Nothilfe. Mehr Infos hier.
- BahnCard-Kulanzregelungen der Deutschen Bahn (Reisegutscheine) - Infos hier
3. Recht und Versicherung
3.1 rechtliche Fragen
- alle individuellen rechtsbezogenen Fragen sollten direkt mit einem Fachanwalt geprüft werden
- Lohnfortzahlung im Quarantänefall: Infos hier. Auch Selbstständige haben im Fall der Quarantäne Anordnung einen Anspruch auf Entschädigung. Infos von der Handelskammer Hamburg hier.
- Auszubildende: Infos der DIHK zu z.B. Reduktion von Arbeitsstunden bei Auszubildenden oder zum Verschieben von Abschlussprüfungen (siehe Punkt "Ausbildung")
- Lohnersatz wegen Schul-/Kitaschließung: Infos vom BMFSFJ
- Entschädigungsansprüche bei Tätigkeitsverbot auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Infos von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
- Rechtliche Infos zur außerordentlichen fristlosen Kündigung von der Handelskammer Hamburg
- Fragen zu den Themen Arbeits-, Finanzierungs-, Kapitalmarkt-, Datenschutz- und Vertragsrecht sowie M&A, Exportkontrolle, Health Care und laufende Streit- und Steuerverfahren werden auf dieser Webseite beantwortet (siehe insbesondere das "Executive Summary")
3.2 versicherungsrelevante Themen
- alle versicherungsrelevanten Themen sollten individuell mit den bestehenden Versicherungen geprüft werden
- Von den Covid-19-Folgen betroffene Unternehmen sollten ihren Schaden dokumentieren und beziffern! Beispielvorlage zur Ausfalldokumentierung von ver.di
- gesetzliche Krankenkassen setzen Beiträge von Selbstständigen auf Anfrage auf eine Mindestbelastungsgrenze herab. Laut Erfahrungsberichten ist dies formlos per E-Mail an die jeweilige KK möglich.
- Stundung der Sozialversicherungsbeiträge: Der GKV-Spitzenverband hat allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend zu erleichtern. Hier gibt es einen entsprechenden Musterantrag.
- die Künstlersozialkasse kann abgabepflichtigen Unternehmen mit akuten Zahlungsschwierigkeiten individuelle Zahlungserleichterungen gewähren. Außerdem können die monatlichen Vorauszahlungen auf Antrag reduziert werden und eine Verlängerung des Termins zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen 2019 beantragt werden. Infos von der KSK hier
4. Angebote und Forderungen der IHM
4.1 Informationsbündelung
- Unser Ziel ist es, im Rahmen unserer Möglichkeiten die Vielzahl an Informationen auf die relevantesten für die Hamburger Musikwirtschaft zu filtern und hier darzustellen. Über weitere Entwicklungen halten wir über diese Webseite und Mitglieder-Mailings auf dem Laufenden.
4.2 Erarbeitung von Lösungsmaßnahmen mit Politik und Verwaltung
- Die schnelle Umsetzung von Fördermaßnahmen auch auf Landesebene zur Rettung der besonders betroffenen Künstler*Innen, Musikunternehmen und Selbstständigen (hier aktuell direkt v.a. Musikclubs, Veranstalter, Booking-Agenturen, Managements, technische und anderweitige Musikdienstleister, usw.; in der Folgekette viele weitere Musikunternehmen und angeschlossene Auftragnehmer) ist notwendig, um einen Kollaps des Musikkulturbetriebs zu verhindern.
- Die Hilfen sollten ergänzend wirken zu bereits beschlossenen Maßnahmen des Bundes (z.B. Kurzarbeit) und einerseits zur Absicherung der Kulturbetriebe, andererseits auch ihrer Mitarbeiter dienen. Explizit sollten diese auch für die zahlreichen 450€-Kräfte und Solo-Selbstständigen im Kulturbetrieb einsetzbar sein. Die hürdenlose und schnelle Genehmigung der Soforthilfemaßnahmen ist dabei von großer Bedeutung, um Liquiditätsengpässe zu verhindern.
- Der Vorweis entstandener Schäden und Geschäftsausfälle ist im Nachhinein zu belegen. Die Hilfen sollten dann als nicht rückzahlbare Ausfallkompensationen gewährt werden, wenn es sich bei den Schäden um Totalausfälle handelt. Auch dies ist durch die Empfänger zu belegen.
- Andere aktuelle Maßnahmen wie KfW Kredite, Bürgschaften oder etwaige Betriebsmittelfinanzierungen von Landesförderinstituten sind in der Regel nicht hilfreich da a) sie in der aktuellen Situation nicht schnell genug verfügbar sind und b) Kredite die nicht wieder wettzumachenden Totalausfälle nur aufschieben.
5. Info-Portale / Hotlines / sonstige Links
5.1 Webbasierte Angebote
- Finanzielle Soforthilfen - Übersicht der Handelskammer Hamburg
- Übersicht über mögliche Hilfen von der Behörde für Kultur und Medien Hamburg
- Hilfen für Künstler und Kreative – Übersicht über Maßnahmen der Bundesregierung
- Für die Hamburger Kultur: Informationen zum Coronavirus von Stadtkultur Hamburg
- Coronavirus – Wichtige Informationen für VUT-Musikunternehmer*innen
- Corona-Infoportal des Deutschen Kulturrats u.a. mit dessen Pressemitteilungen und den „Corona versus Kultur“-Newslettern, die viele Informationen für den Kulturbereich enthalten
- Auswirkungen von COVID-19 auf die Kreativwirtschaft: Portal der Hamburg Kreativ Gesellschaft
- Corona-Sonderseite von RockCity
- Coronavirus-Infoportal der Stadt Hamburg
5.2 Hotlines
- IHM-Geschäftsstelle: werktags unter dieser Telefonnummer erreichbar: 040 4689858-50
- Hotline der Wirtschaftsbehörde zu den Hilfsangeboten: 040 42841-1497 / 040 42841-1648 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
- Telefonservice der Hamburger Firmenhilfe (auf Freiberufler, Solo-Selbstständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiter*innen fokussiert): 040 43216949
- Servicehotline für Kreativschaffende von der Hamburg Kreativ Gesellschaft: 040 23724965 (Di-Do 14-17 Uhr; Fr 10-13 Uhr)
- RockCity-Coronaphone für Musiker*innen und Musikschaffende: 040 3171658
5.3 weitere informative Links
- Reaktionen und Forderungen von anderen Musikwirtschafts-Zusammenschlüssen weltweit
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Robert Koch Institut)
- Newsticker Coronavirus (MOPO)
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