Covid-19 Informationen für die Musikwirtschaft

Diese Übersicht wird nicht mehr aktualisiert. Aktuelle Infos zum Thema finden sich hier.

Auf dieser Webseite möchten wir über die aktuellen Entwicklungen informieren sowie über die unterstützenden Maßnahmen, die auf Landes- und Bundesebene getroffen werden.

Aufgrund der Verbreitung des hochinfektiösen Coronavirus SARS-CoV-2 gilt in Hamburg wie auch bundesweit nach wie vor ein weitreichendes Kontaktverbot. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen im Freien sind nun für bis zu 1000 Personen erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 650 Menschen. Bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze liegen die Obergrenzen im Freien bei 200 Personen und in geschlossenen Räumen bei 100. Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte. Die Verordnung vom 30. Juni findet sich hier. Eine Übersicht über alle Verordnungen und Allgemeinverfügungen gibt es hier

 



Inhalt:
1. Unterstützung auf Landesebene: Hamburg
   1.1 Zuwendungen
   1.2 Liquiditätshilfen
   1.3 weitere Maßnahmen
2. Unterstützung auf Bundesebene
   2.1 Zuwendungen
   2.2 Liquiditätshilfen
   2.3 GEMA, GVL u.a.
   2.4 weitere Maßnahmen
3. Recht und Versicherung
   3.1 rechtliche Fragen
   3.2 versicherungsrelevante Themen
4. Angebote und Forderungen der IHM
   4.1 Informationsbündelung
   4.2 Erarbeitung von Lösungsmaßnahmen mit Politik und Verwaltung
5. Info-Portale / Hotlines / sonstige Links
   5.1 Webbasierte Angebote
   5.2 Hotlines
   5.3 weitere informative Links

 

1. Unterstützung auf Landesebene: Hamburg

1.1 Zuwendungen

  • Hamburger Konjunktur- und Wachstumsprogramm 2020: Erste Eckpunkte am 16.6. vorgestellt
  • Neustartprämie für Künstler*innenInfos hier
  • Hamburger Corona Soforthilfe (HCS): Anträge waren bis zum 31.5. möglich. Alle Infos bei der IFB HH. Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler aus Hamburg. Nachträgliche Anpassung / Erweiterung des usprünglichen HCS-Antrags ist bis zum 30.6. möglich (HCS-Abhilfeverfahren)
  • Hamburger Corona Soforthilfe – Modul innovative Startups (HCS InnoStartup): bedingt rückzahlbarer Zuschuss für innovative, wachstumsorientierte Startups aus Hamburg. Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung bei der IFB HH.
  • Hilfspaket Kultur: von der Behörde für Kultur und Medien; Gesamtvolumen 25 Millionen Euro. Weitere Informationen hier. Zuschüsse vor allem für Livemusikclubs unter einer Kapazität von 1600 Besuchern. Beantragung über die Clubstiftung.
  • Crowdfunding-Kampagnenförderung der Hamburg Kreativ Gesellschaft und der BKM: finanzielle Förderung bis 5.000€ für Projektstarterinnen und -Projektstarter aller Branchen. Infos bei der Hamburg Kreativ Gesellschaft

1.2 Liquiditätshilfen

1.3 Weitere Maßnahmen

 

2. Unterstützung auf Bundesebene 

2.1 Zuwendungen

  • Kulturinfrastrukturfonds "Neustart Kultur" im Rahmen des am 3.6. vorgestellten Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets: Volumen 1 Mrd. Euro. Infos zu "Neustart Kultur"Eckpunkte des Pakets (Bundesfinanzmininsterium)
  • Überbrückungshilfe für Unternehmen: Infos hier
  • weitere besonders relevante Eckpunkte des Konjunkturpaketes:
    • Senkung des Mehrwertsteuersatzes für sechs Monate von 19% auf 16%
    • Ermöglichung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021
    • ein Programm für Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro (erwähnte Beispiele aus dem Kulturbereich: Clubs, Träger von Jugendeinrichtungen, Unternehmen der Veranstaltungslogistik)
    • Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung bis zum Ende September 2020
    • Programm zur Stabilisierung gemeinnütziger Einrichtungen (u.a. Einrichtungen der Jugendbildung)
    • Ausbau der Digitalisierung
  • Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige: siehe länderspezifische Soforthilfen, in Hamburg: Hamburger Corona Soforthilfe (HCS). Eine Übersicht über die Beantragung der Hilfen in den unterschiedlichen Bundesländern gibt es hier.
  • NEUSTART: Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in kleineren und mittleren KultureinrichtungenFördergrundsätze -- Antragsformular -- FAQ
  • Förderungen von Beratungskosten für KMU und Freiberufler ohne Eigenanteil bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro: Weitere Infos vom BMWi, Ergänzung der Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows, Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Schutzfonds für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und kleine Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur – Ausgestaltung tba, Ankündigung vom BMF hier
  • BMWI-Förderprogramm “go-digital” zur Unterstützung von KMU bei der Umsetzung von Homeoffice- Informationen gibt’s beim BMWi

2.2 Liquiditätshilfen

  • KfW-Schnellkredite für den Mittelstand: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, max. €800.000 (Unternehmen über 50 MA) bzw max. €500.000 bis zu 50MA), Zinssatz 3%, Laufzeit 10 Jahre. Anträge können ab sofort bei der Bank oder Sparkasse gestellt werden. Weitere Infos von der KfW hier.
  • KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Weitere Infos bei der KfW: KfW-Unternehmerkredit und KfW-Corona-Hilfe
  • ERP-Gründerkredit - Universell für Unternehmen, die 3-5 Jahre am Markt tätig sind und ERP-Gründerkredit – StartGeld für Unternehmen, die bis zu 5 Jahre am Markt sind. Weitere Infos bei der KfW: KfW-Unternehmerkredit und KfW-Corona-Hilfe

2.3 GEMA, GVL u.a.

  • einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro für GVL-Wahrnehmungsberechtigte: Infos
  • Nothilfe-Programm der GEMA: „Schutzschirm Live“ (Vorauszahlung auf künftige Ausschüttungen) und „Corona Hilfsfonds“ (Übergangshilfen von bis zu 5000€) - Infos
  • Für GEMA-Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen - Link
  • Apple Music Hilfsfonds: Unabhängige Labels und Vertriebe können Vorauszahlungen von Apple-Music-Tantiemen beantragen. Meldung bei billboard.com
  • Hilfsprogramm für Musiker*innen der Initiative Musik: 1.000 Euro pro Solokünstler*in oder Band bei mind. 5 ausgefallenen Auftritten zwischen 13. März und Ende Mai. Antragstellung ab 24.4. - mehr Infos bei der Initiative Musik

2.4 weitere Maßnahmen

  • Ausfallhonorare bei abgesagten Engagements bei vom Bund geförderten Kultureinrichtungen und Projekten möglich - auch wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Pressemitteilung der Bundesregierung vom 29.4.
  • Veranstaltungssicherheit: Handlungsempfehlung des Research Institute for Exhibition and Live-Communication (R.I.F.E.L.) Link zum Papier
  • Vermeidung von Insolvenzen und Mietkündigungen / Lockerungen im Insolvenzrecht / Zahlungs- oder Leistungsaufschub bei Grundversorgungsleistungen: Informationen vom BMJV
  • Erleichterung der Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten: Merkblatt des Handelsverband Nord e.V
     
  • Gutscheinlösung für Kulturveranstaltungen: Anstelle einer Erstattung für Tickets von Corona-bedingten ausgefallenen Veranstaltungen soll der Veranstaltende Gutscheine ausgeben können. Informationen vom BKM Bund dazu.
  • Sofortmaßnahmen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: Sicherheit für verausgabte Fördermittel / Schärfung bestehender Programme / Einsatz zusätzlicher Mittel als Nothilfe. Mehr Infos hier.
  • BahnCard-Kulanzregelungen der Deutschen Bahn (Reisegutscheine) - Infos hier

 

3. Recht und Versicherung

3.1 rechtliche Fragen

  • alle individuellen rechtsbezogenen Fragen sollten direkt mit einem Fachanwalt geprüft werden
  • Lohnfortzahlung im QuarantänefallInfos hier. Auch Selbstständige haben im Fall der Quarantäne Anordnung einen Anspruch auf Entschädigung. Infos von der Handelskammer Hamburg hier.
  • AuszubildendeInfos der DIHK zu z.B. Reduktion von Arbeitsstunden bei Auszubildenden oder zum Verschieben von Abschlussprüfungen (siehe Punkt "Ausbildung")
  • Lohnersatz wegen Schul-/Kitaschließung: Infos vom BMFSFJ
  • Entschädigungsansprüche bei Tätigkeitsverbot auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Infos von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Rechtliche Infos zur außerordentlichen fristlosen Kündigung von der Handelskammer Hamburg
  • Fragen zu den Themen Arbeits-, Finanzierungs-, Kapitalmarkt-, Datenschutz- und Vertragsrecht sowie M&A, Exportkontrolle, Health Care und laufende Streit- und Steuerverfahren werden auf dieser Webseite beantwortet (siehe insbesondere das "Executive Summary")

3.2 versicherungsrelevante Themen

  • alle versicherungsrelevanten Themen sollten individuell mit den bestehenden Versicherungen geprüft werden
  • Von den Covid-19-Folgen betroffene Unternehmen sollten ihren Schaden dokumentieren und beziffernBeispielvorlage zur Ausfalldokumentierung von ver.di
  • gesetzliche Krankenkassen setzen Beiträge von Selbstständigen auf Anfrage auf eine Mindestbelastungsgrenze herab. Laut Erfahrungsberichten ist dies formlos per E-Mail an die jeweilige KK möglich.
  • Stundung der Sozialversicherungsbeiträge: Der GKV-Spitzenverband hat allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend zu erleichtern. Hier gibt es einen entsprechenden Musterantrag.
  • die Künstlersozialkasse kann abgabepflichtigen Unternehmen mit akuten Zahlungsschwierigkeiten individuelle Zahlungserleichterungen gewähren. Außerdem können die monatlichen Vorauszahlungen auf Antrag reduziert werden und eine Verlängerung des Termins zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen 2019 beantragt werden. Infos von der KSK hier

 

4. Angebote und Forderungen der IHM

4.1 Informationsbündelung

  • Unser Ziel ist es, im Rahmen unserer Möglichkeiten die Vielzahl an Informationen auf die relevantesten für die Hamburger Musikwirtschaft zu filtern und hier darzustellen. Über weitere Entwicklungen halten wir über diese Webseite und Mitglieder-Mailings auf dem Laufenden.

4.2 Erarbeitung von Lösungsmaßnahmen mit Politik und Verwaltung

  • Die schnelle Umsetzung von Fördermaßnahmen auch auf Landesebene zur Rettung der besonders betroffenen Künstler*Innen, Musikunternehmen und Selbstständigen (hier aktuell direkt v.a. Musikclubs, Veranstalter, Booking-Agenturen, Managements, technische und anderweitige Musikdienstleister, usw.; in der Folgekette viele weitere Musikunternehmen und angeschlossene Auftragnehmer) ist notwendig, um einen Kollaps des Musikkulturbetriebs zu verhindern.
  • Die Hilfen sollten ergänzend wirken zu bereits beschlossenen Maßnahmen des Bundes (z.B. Kurzarbeit) und einerseits zur Absicherung der Kulturbetriebe, andererseits auch ihrer Mitarbeiter dienen. Explizit sollten diese auch für die zahlreichen 450€-Kräfte und Solo-Selbstständigen im Kulturbetrieb einsetzbar sein. Die hürdenlose und schnelle Genehmigung der Soforthilfemaßnahmen ist dabei von großer Bedeutung, um Liquiditätsengpässe zu verhindern.
  • Der Vorweis entstandener Schäden und Geschäftsausfälle ist im Nachhinein zu belegen. Die Hilfen sollten dann als nicht rückzahlbare Ausfallkompensationen gewährt werden, wenn es sich bei den Schäden um Totalausfälle handelt. Auch dies ist durch die Empfänger zu belegen.

 

  • Andere aktuelle Maßnahmen wie KfW Kredite, Bürgschaften oder etwaige Betriebsmittelfinanzierungen von Landesförderinstituten sind in der Regel nicht hilfreich da a) sie in der aktuellen Situation nicht schnell genug verfügbar sind und b) Kredite die nicht wieder wettzumachenden Totalausfälle nur aufschieben.

 

5. Info-Portale / Hotlines / sonstige Links

5.1 Webbasierte Angebote

5.2 Hotlines

  • IHM-Geschäftsstelle: werktags unter dieser Telefonnummer erreichbar: 040 4689858-50
  • Hotline der Wirtschaftsbehörde zu den Hilfsangeboten: 040 42841-1497 / 040 42841-1648 (Mo-Fr 9-17 Uhr)
  • Telefonservice der Hamburger Firmenhilfe (auf Freiberufler, Solo-Selbstständige, und Kleinunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeiter*innen fokussiert): 040 43216949
  • Servicehotline für Kreativschaffende von der Hamburg Kreativ Gesellschaft: 040 23724965 (Di-Do 14-17 Uhr; Fr 10-13 Uhr)
  • RockCity-Coronaphone für Musiker*innen und Musikschaffende: 040 3171658

5.3 weitere informative Links

 

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier angebotenen Informationen. Sie sollen Unternehmen als eine erste Hilfestellung dienen und sensibilisieren. Die Informationen stellen jedoch keine Rechtsberatung dar und vermögen eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall auch nicht zu ersetzen. Auch können die Antworten zu medizinischen Fragen und möglichen Auswirkungen keine Beratung durch einen Facharzt oder die zuständigen Fachbehörden ersetzen.