Hamburg Music Business Support
Bitte beachten: Die Antragsfrist für die aktuelle Förderrunde endete am 15.09.2022.
Mit dem „Hamburg Music Business Support“ hat Hamburg Music gemeinsam mit der Behörde für Kultur und Medien Hamburg ein umfassendes Programm zur Förderung von Hamburger Musikunternehmen entwickelt. Ziel ist es, Hamburger Musikunternehmen sowie in der Musikwirtschaft tätige Soloselbstständige bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen und musikwirtschaftliche Projekte zu ermöglichen. Für die Förderung hat die Behörde für Kultur und Medien zwei Mio. Euro aus dem Corona-Hilfspaket Kultur zu Verfügung gestellt.
Was wird gefördert?
Es werden Projekte mit kulturellem Bezug gefördert, die Hamburger Musikunternehmen befähigen, mit angepasstem oder neuem Geschäft aus der Corona-Krise zu kommen. Dies können unter anderem sein:
- Neuplanung ausgefallener Musikveranstaltungen
- Veröffentlichungen oder Kampagnen
- Absicherung laufender Musikprojekte
- Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Musikbetrieben in Krisen, zum Beispiel für Zeiten absehbarer, coronabedingter Mindereinnahmen in der Zukunft
Es können bis zu 90 Prozent der Kosten entsprechender Projekte übernommen werden. Die Förderbeträge reichen von maximal 10.000 Euro für Soloselbstständige bis zu maximal 300.000 Euro für größere Musikbetriebe .
Detaillierte Infos finden sich im Dokument „Anlage zur Förderrichtlinie 3“ und in unserem FAQ-Dokument.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind nichtstaatliche kulturelle Betriebe der Hamburger Musikwirtschaft, also kleine und mittlere Hamburger Musikunternehmen sowie im Haupterwerb in der Musikwirtschaft tätige Soloselbstständige, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage geraten sind. Detaillierte Infos (u.a. zur Frage, welche Unternehmen der Musikwirtschaft zuzurechnen sind) finden sich im Dokument „Anlage zur Förderrichtlinie 3“.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die ausgefüllten Antragsunterlagen (siehe „Downloads“) sind per E-Mail an Hamburg Music zu senden (via coronahilfe@musikwirtschaft.org). Nach einer Vorprüfung (inklusive möglichen Rückfragen bei den Antragstellenden) werden die Anträge an die Behörde für Kultur und Medien Hamburg weitergeleitet und dort abschließend bearbeitet.
Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht, auch wenn alle Kriterien erfüllt werden. Vielmehr entscheidet die Behörde für Kultur und Medien Hamburg aufgrund ihrer fachlichen Einschätzung in Bezug auf die kulturelle Förderungswürdigkeit, ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen unter der Adresse coronahilfe@musikwirtschaft.org ist maßgebend, soweit die zur Verfügung stehenden Fördermittel aufgrund eines hohen Antragsaufkommens überzeichnet sind und nicht alle förderungswürdigen Anträge berücksichtigt werden können. Die Antragsfrist endete am 15.09.2022.
Einzureichende Dokumente
- Unternehmens- und Projektbeschreibung (als .pdf)
- Antragsformular BKM Hamburg (als .pdf)
- Kalkulation (als .xls UND als unterschriebenes .pdf)
- Nachweis durch Steuerberatungsunternehmen (als .pdf)
- Optional: Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (als .pdf)
Einzureichen sind die Dokumente unter der Adresse coronahilfe@musikwirtschaft.org. Es werden KEINE Fragen zum Antragsverfahren unter dieser Adresse beantwortet (siehe auch Punkt “Kontakt”).